<!--[-->Verordnung zur Festlegung des Trassenverlaufs und Vorläufigen Sicherstellung der Bahnstromleitung Graz‑Werndorf<!--]-->
Verordnung zur Festlegung des Trassenverlaufs und Vorläufigen Sicherstellung der Bahnstromleitung Graz‑Werndorf Verordnung vom 3/8/2011
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/8/2011XXIV
Elektrizitätsindustrie

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Trassenverlauf für die neue Bahnstromleitung Graz‑Werndorf fest und definiert einen Geländestreifen, in dem Bau- und Nutzungsverbote gelten, um die Strecke zu schützen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt den genauen Trassenverlauf für die Bahnstromleitung Graz‑Werndorf fest, der durch Graz, Unterpremstätten, Seiersberg, Pirka, Zettling und Wundschuh führt.
  • Im festgelegten Geländestreifen dürfen keine Neubauten, Anlagen, Rohstoffgewinnungen oder Deponien errichtet werden, um die Trasse zu schützen.
Dokumente (PDFs)
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Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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