Verordnung zur Festlegung des Trassenverlaufs und Vorläufigen Sicherstellung der Bahnstromleitung Graz‑Werndorf
Verordnung vom 08.03.2011Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Trassenverlauf für die neue Bahnstromleitung Graz‑Werndorf fest und definiert einen Geländestreifen, in dem Bau- und Nutzungsverbote gelten, um die Strecke zu schützen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/8/2011XXIV
Elektrizitätsindustrie
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Trassenverlauf für die neue Bahnstromleitung Graz‑Werndorf fest und definiert einen Geländestreifen, in dem Bau- und Nutzungsverbote gelten, um die Strecke zu schützen.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt den genauen Trassenverlauf für die Bahnstromleitung Graz‑Werndorf fest, der durch Graz, Unterpremstätten, Seiersberg, Pirka, Zettling und Wundschuh führt.
- Im festgelegten Geländestreifen dürfen keine Neubauten, Anlagen, Rohstoffgewinnungen oder Deponien errichtet werden, um die Trasse zu schützen.
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