Verordnung zur Festlegung des Trassenverlaufs und Vorläufigen Sicherstellung der Bahnstromleitung Graz‑Werndorf Verordnung vom 3/8/2011
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/8/2011XXIV
Elektrizitätsindustrie
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Trassenverlauf für die neue Bahnstromleitung Graz‑Werndorf fest und definiert einen Geländestreifen, in dem Bau- und Nutzungsverbote gelten, um die Strecke zu schützen.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt den genauen Trassenverlauf für die Bahnstromleitung Graz‑Werndorf fest, der durch Graz, Unterpremstätten, Seiersberg, Pirka, Zettling und Wundschuh führt.
- Im festgelegten Geländestreifen dürfen keine Neubauten, Anlagen, Rohstoffgewinnungen oder Deponien errichtet werden, um die Trasse zu schützen.
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