<!--[-->Heimarbeitstarif für chemische Erzeugnisse – Verordnung 2011<!--]-->
Heimarbeitstarif für chemische Erzeugnisse – Verordnung 2011
Verordnung vom 11.03.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen verbindlichen Heimarbeitstarif für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse fest. Sie bestimmt Stückentgelte nach dem Kollektivvertrag (Stundenlohn 6,85 €) plus einem 10 %igen Heimarbeitszuschlag und gilt ab dem 1. Jänner 2011 in ganz Österreich.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/11/2011XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen verbindlichen Heimarbeitstarif für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse fest. Sie bestimmt Stückentgelte nach dem Kollektivvertrag (Stundenlohn 6,85 €) plus einem 10 %igen Heimarbeitszuschlag und gilt ab dem 1. Jänner 2011 in ganz Österreich.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet Österreichs für alle Auftraggeber, die Heimarbeiter mit chemischen Erzeugnissen beschäftigen.
  • Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag für das chemische Gewerbe berechnet, wobei die Lohnstufe 3 mit einem Stundenlohn von 6,85 € zugrunde liegt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.