Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/11/2011XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen verbindlichen Heimarbeitstarif für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse fest. Sie bestimmt Stückentgelte nach dem Kollektivvertrag (Stundenlohn 6,85 €) plus einem 10 %igen Heimarbeitszuschlag und gilt ab dem 1. Jänner 2011 in ganz Österreich.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet Österreichs für alle Auftraggeber, die Heimarbeiter mit chemischen Erzeugnissen beschäftigen.
- Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag für das chemische Gewerbe berechnet, wobei die Lohnstufe 3 mit einem Stundenlohn von 6,85 € zugrunde liegt.
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