Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur1/14/2011XXIV
Bildung
Kulturpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung zur Studienförderung an österreichischen Konservatorien wird um mehrere Punkte ergänzt: Angabe der Studiendauer in Semestern, neue Prüfungsnachweise nach jedem vierten Semester und Übergangsregelungen für bestimmte Jahrgänge.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, dass die Studiendauer künftig in Semestern angegeben wird, auch wenn in einzelnen Statuten Jahresangaben vorkommen.
- Nach dem zweiten Semester und danach nach jedem vierten Semester müssen Studierende Nachweise über erfolgreich abgelegte Prüfungen in den Ergänzungsfächern erbringen (5 Wochenstunden pro Semester).
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