Bundesministerium für Gesundheit3/14/2011XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Arbeitsweise, Rechte und Pflichten des Tierschutzrates, seiner Mitglieder, des Vorsitzenden und der Geschäftsstelle. Sie legt fest, wer an Ratssitzungen teilnehmen, Anträge stellen und abstimmen darf.Schwerpunkte
- Mitglieder, deren Stellvertreter und der Vorsitzende dürfen an Sitzungen teilnehmen; nur die Mitglieder (bzw. ihre Stellvertreter) haben Stimmrecht, der Vorsitzende hat lediglich ein Antragsrecht.
- Der Aufgabenbereich des Rates umfasst alle im Tierschutzgesetz genannten Tier‑ und Tierschutzthemen.
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