Zusammenfassung
Die Verordnung von 2011 ändert die Zahnärztekammer‑Wahlordnung, indem sie veraltete Formulierungen entfernt, inklusivere Sprache für behinderte Wahlberechtigte einführt und neue Melde‑ und Publikationspflichten bei Nachbesetzungen festlegt.Bundesministerium für Gesundheit3/14/2011XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2011 ändert die Zahnärztekammer‑Wahlordnung, indem sie veraltete Formulierungen entfernt, inklusivere Sprache für behinderte Wahlberechtigte einführt und neue Melde‑ und Publikationspflichten bei Nachbesetzungen festlegt.Schwerpunkte
- Einfügung des Verweises „gemäß § 10 ZÄKG“ nach dem Wort „Zahnärztekammer“ in § 2 Abs. 1.
- Streichung des veralteten Ausdrucks „in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 10/2004,“ in § 7 Abs. 1.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.