Aufhebung der Verordnung über Arzneimittelrückstände in Lebensmitteln (2011)
Verordnung vom 17.03.2011Zusammenfassung
Die Verordnung vom 17. März 2011 hebt die seit 1988 geltende Verordnung über Arzneimittelrückstände in Lebensmitteln auf und schafft damit Raum für eine neue Regelung.Bundesministerium für Gesundheit3/17/2011XXIV
Gesundheit
Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 17. März 2011 hebt die seit 1988 geltende Verordnung über Arzneimittelrückstände in Lebensmitteln auf und schafft damit Raum für eine neue Regelung.Schwerpunkte
- Die Verordnung hebt die alte Regelung über Arzneimittelrückstände in Lebensmitteln auf.
- Die Aufhebung erfolgt auf Grundlage von § 6 Abs. 1 des LMSVG.
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