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Erklärung des ÖRK‑Kollektivvertrages 2010 als bundesweite Satzung Verordnung vom 3/23/2011
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/23/2011XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2010 für ganz Österreich als Satzung. Er gilt ab dem 1. März 2011 für Rettungs‑ und Krankentransportdienste, wobei zahlreiche Paragraphen und landesspezifische Anhänge ausgenommen sind.

Schwerpunkte

  • Das Bundeseinigungsamt ist befugt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft Kollektivverträge als Satzung zu erklären.
  • Die Erklärung des Kollektivvertrages des ÖRK 2010 gilt ab dem 1. März 2011 für ganz Österreich.
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Hundstorfer Rudolf

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