Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass ein vollständig geleisteter ordentlicher Zivildienst mit 160 Unterrichtseinheiten bei der Grundausbildung für den Exekutivdienst (Polizei) angerechnet wird und ein zusätzliches Modul zur militärischen Basisausbildung eingeführt wird.Bundesministerium für Inneres3/29/2012XXIV
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass ein vollständig geleisteter ordentlicher Zivildienst mit 160 Unterrichtseinheiten bei der Grundausbildung für den Exekutivdienst (Polizei) angerechnet wird und ein zusätzliches Modul zur militärischen Basisausbildung eingeführt wird.Schwerpunkte
- Ein vollständig abgeleisteter ordentlicher Zivildienst wird mit 160 Unterrichtseinheiten bei der Grundausbildung für den Exekutivdienst angerechnet.
- Zusätzlich zu den angerechneten Unterrichtseinheiten muss ein Modul ‚militärische Basisausbildung‘ im Rahmen der Polizeigrundausbildung absolviert werden.
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