Satzung des Kollektivvertrags für Gesundheits‑ und Sozialberufe (BAGS) – Wirksam seit 01.02.2012
Verordnung vom 29.03.2012Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag für Gesundheits‑ und Sozialberufe zur Satzung. Damit gilt er in ganz Österreich (außer Vorarlberg) für Arbeitgeber*innen im sozialen und gesundheitlichen Bereich, mit zahlreichen Ausnahmen. Die Satzung ist seit dem 1. Februar 2012 wirksam.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/29/2012XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag für Gesundheits‑ und Sozialberufe zur Satzung. Damit gilt er in ganz Österreich (außer Vorarlberg) für Arbeitgeber*innen im sozialen und gesundheitlichen Bereich, mit zahlreichen Ausnahmen. Die Satzung ist seit dem 1. Februar 2012 wirksam.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich der Satzung umfasst alle Anbieter von sozialen und gesundheitlichen Diensten in Österreich (außer Vorarlberg) und deren Arbeitnehmer*innen, sofern sie nicht bereits durch einen anderen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
- Bestimmte Personengruppen – z. B. Praktikant*innen, Volontär*innen und Arbeitnehmer*innen in Fördermaßnahmen – sind von der Satzung ausgenommen.
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