<!--[-->Satzung des Kollektivvertrags für Gesundheits‑ und Sozialberufe (BAGS) – Wirksam seit 01.02.2012<!--]-->
Satzung des Kollektivvertrags für Gesundheits‑ und Sozialberufe (BAGS) – Wirksam seit 01.02.2012
Verordnung vom 29.03.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag für Gesundheits‑ und Sozialberufe zur Satzung. Damit gilt er in ganz Österreich (außer Vorarlberg) für Arbeitgeber*innen im sozialen und gesundheitlichen Bereich, mit zahlreichen Ausnahmen. Die Satzung ist seit dem 1. Februar 2012 wirksam.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/29/2012XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag für Gesundheits‑ und Sozialberufe zur Satzung. Damit gilt er in ganz Österreich (außer Vorarlberg) für Arbeitgeber*innen im sozialen und gesundheitlichen Bereich, mit zahlreichen Ausnahmen. Die Satzung ist seit dem 1. Februar 2012 wirksam.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich der Satzung umfasst alle Anbieter von sozialen und gesundheitlichen Diensten in Österreich (außer Vorarlberg) und deren Arbeitnehmer*innen, sofern sie nicht bereits durch einen anderen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
  • Bestimmte Personengruppen – z. B. Praktikant*innen, Volontär*innen und Arbeitnehmer*innen in Fördermaßnahmen – sind von der Satzung ausgenommen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.