Zusammenfassung
Die Sitzungsgeldverordnung 2012 legt feste Beträge für die Teilnahme an Sitzungen der Schienen‑Control Kommission fest und regelt die Zahlung vierteljährlich. Sie tritt am 1. April 2012 in Kraft und ersetzt die Regelung von 2009.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/29/2012XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Sitzungsgeldverordnung 2012 legt feste Beträge für die Teilnahme an Sitzungen der Schienen‑Control Kommission fest und regelt die Zahlung vierteljährlich. Sie tritt am 1. April 2012 in Kraft und ersetzt die Regelung von 2009.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt Sitzungsgelder fest: 160 € für den Vorsitzenden, 140 € für die übrigen Mitglieder, 120 € für einen nicht stimmberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden und 80 € für ein nicht stimmberechtigtes Ersatzmitglied.
- Die Schienen‑Control GmbH zahlt die Sitzungsgelder vierteljährlich an die jeweiligen Kommissionsmitglieder.
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