5. Hochleistungsstrecken‑Verordnung (Erklärung von Gänserndorf‑Marchegg und Wien‑Marchegg)
Verordnung vom 10.01.2012Zusammenfassung
Die 5. Hochleistungsstrecken‑Verordnung erklärt zwei Strecken – Gänserndorf – Marchegg und Wien – Staatsgrenze bei Marchegg – als Hochleistungsstrecken und tritt am 10. Jänner 2012 in Kraft.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/10/2012XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die 5. Hochleistungsstrecken‑Verordnung erklärt zwei Strecken – Gänserndorf – Marchegg und Wien – Staatsgrenze bei Marchegg – als Hochleistungsstrecken und tritt am 10. Jänner 2012 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung erklärt die Strecken Gänserndorf – Marchegg und Wien – Staatsgrenze bei Marchegg zu Hochleistungsstrecken.
- Damit gelten für diese Abschnitte die strengeren technischen Standards, die im Hochleistungsstreckengesetz festgelegt sind.
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