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5. Hochleistungsstrecken‑Verordnung (Erklärung von Gänserndorf‑Marchegg und Wien‑Marchegg)
Verordnung vom 10.01.2012

Zusammenfassung

Die 5. Hochleistungsstrecken‑Verordnung erklärt zwei Strecken – Gänserndorf – Marchegg und Wien – Staatsgrenze bei Marchegg – als Hochleistungsstrecken und tritt am 10. Jänner 2012 in Kraft.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/10/2012XXIV
Verkehr

Zusammenfassung

Die 5. Hochleistungsstrecken‑Verordnung erklärt zwei Strecken – Gänserndorf – Marchegg und Wien – Staatsgrenze bei Marchegg – als Hochleistungsstrecken und tritt am 10. Jänner 2012 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erklärt die Strecken Gänserndorf – Marchegg und Wien – Staatsgrenze bei Marchegg zu Hochleistungsstrecken.
  • Damit gelten für diese Abschnitte die strengeren technischen Standards, die im Hochleistungsstreckengesetz festgelegt sind.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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