Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen im April 2012
Verordnung vom 11.04.2012Zusammenfassung
Die 122. Verordnung legt für April 2012 die Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbedienstete berechnet wird.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten4/11/2012XXIV
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Zusammenfassung
Die 122. Verordnung legt für April 2012 die Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbedienstete berechnet wird.Schwerpunkte
- Die Verordnung basiert auf § 21b Abs. 1‑3 des Gehaltsgesetzes 1956, die die Berechnung von Kaufkraftausgleichszulagen regelt.
- Sie legt für den Monat April 2012 für rund 140 Städte weltweit unterschiedliche Hundertsätze fest, die zwischen 0 % und 58 % liegen.
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