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Verordnung zur Verwendung von Erlösen aus Ehrengeschenken
Verordnung vom 11.04.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, dass Erlöse aus dem Verkauf von Ehrengeschenken, die Bediensteten des Ministeriums für Landesverteidigung und Sport übergeben wurden, an Militärstiftungen zu Wohlfahrtszwecken weitergeleitet werden. Sie trat am 1. Mai 2012 in Kraft.
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport4/11/2012XXIV
Militär
Wohlfahrt
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, dass Erlöse aus dem Verkauf von Ehrengeschenken, die Bediensteten des Ministeriums für Landesverteidigung und Sport übergeben wurden, an Militärstiftungen zu Wohlfahrtszwecken weitergeleitet werden. Sie trat am 1. Mai 2012 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf das Beamten‑Dienstrechtsgesetz und das Vertragsbedienstetengesetz als gesetzliche Grundlage.
  • Erlöse aus dem Verkauf von Ehrengeschenken, die an Bedienstete des Ministeriums für Landesverteidigung und Sport übergeben wurden, werden den Militärstiftungen zu wohltätigen Zwecken zugewiesen.
Dokumente (PDFs)
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Darabos Norbert, Mag.

SPÖ


1B - Burgenland Süd



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