Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, dass Erlöse aus dem Verkauf von Ehrengeschenken, die Bediensteten des Ministeriums für Landesverteidigung und Sport übergeben wurden, an Militärstiftungen zu Wohlfahrtszwecken weitergeleitet werden. Sie trat am 1. Mai 2012 in Kraft.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport4/11/2012XXIV
Militär
Wohlfahrt
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, dass Erlöse aus dem Verkauf von Ehrengeschenken, die Bediensteten des Ministeriums für Landesverteidigung und Sport übergeben wurden, an Militärstiftungen zu Wohlfahrtszwecken weitergeleitet werden. Sie trat am 1. Mai 2012 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf das Beamten‑Dienstrechtsgesetz und das Vertragsbedienstetengesetz als gesetzliche Grundlage.
- Erlöse aus dem Verkauf von Ehrengeschenken, die an Bedienstete des Ministeriums für Landesverteidigung und Sport übergeben wurden, werden den Militärstiftungen zu wohltätigen Zwecken zugewiesen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.