<!--[-->Erweiterung und Anpassung der Ozon‑Messkonzept‑Verordnung (2012)<!--]-->
Erweiterung und Anpassung der Ozon‑Messkonzept‑Verordnung (2012)
Verordnung vom 12.04.2012

Zusammenfassung

Die 128. Verordnung von 2012 erweitert das österreichische Ozon‑Messnetz, legt neue Messstandorte fest und passt die technischen Vorgaben an die EU‑Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG an.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/12/2012XXIV
Umwelt
Gesundheit
Luftqualität

Zusammenfassung

Die 128. Verordnung von 2012 erweitert das österreichische Ozon‑Messnetz, legt neue Messstandorte fest und passt die technischen Vorgaben an die EU‑Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG an.

Schwerpunkte

  • Zwei neue Messstandorte (Pillersdorf in Niederösterreich und Enzenkirchen in Oberösterreich) werden dem Messnetz des Umweltbundesamtes hinzugefügt.
  • Landeshauptleute müssen an den in der Verordnung genannten Standorten (z. B. Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark, Oberösterreich usw.) zusätzliche Ozonmessstationen einrichten und betreiben.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing. © Parlamentsdirektion

Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

ÖVP


1B - Burgenland Süd


Regionalpolitik und Volksgruppen


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.