Zusammenfassung
Die 128. Verordnung von 2012 erweitert das österreichische Ozon‑Messnetz, legt neue Messstandorte fest und passt die technischen Vorgaben an die EU‑Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG an.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/12/2012XXIV
Umwelt
Gesundheit
Luftqualität
Zusammenfassung
Die 128. Verordnung von 2012 erweitert das österreichische Ozon‑Messnetz, legt neue Messstandorte fest und passt die technischen Vorgaben an die EU‑Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG an.Schwerpunkte
- Zwei neue Messstandorte (Pillersdorf in Niederösterreich und Enzenkirchen in Oberösterreich) werden dem Messnetz des Umweltbundesamtes hinzugefügt.
- Landeshauptleute müssen an den in der Verordnung genannten Standorten (z. B. Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark, Oberösterreich usw.) zusätzliche Ozonmessstationen einrichten und betreiben.
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