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Änderung der Tierseuchen‑Untersuchungspflicht: neue BSE‑ und Scrapie‑Tests
Verordnung vom 12.04.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung verschärft die BSE‑Kontrolle bei Rindern und führt Scrapie‑Tests bei Schafen und Ziegen ein. Zusätzlich wird eine Liste von Risikoländern festgelegt, deren Rinder einem strengeren Test unterliegen.
Bundesministerium für Gesundheit4/12/2012XXIV
Gesundheit
Tierschutz
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung verschärft die BSE‑Kontrolle bei Rindern und führt Scrapie‑Tests bei Schafen und Ziegen ein. Zusätzlich wird eine Liste von Risikoländern festgelegt, deren Rinder einem strengeren Test unterliegen.

Schwerpunkte

  • Rinder, die in Österreich oder in den aufgeführten Risikoländern geboren wurden, müssen ab einem Alter von 72 Monaten auf BSE getestet werden; andere Rinder ab 30 Monaten.
  • Schafe und Ziegen werden gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 auf Scrapie untersucht.
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Stöger Alois, diplômé

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