Weingesetz‑Formularverordnung 2012 – Einheitliche Begleitpapiere für Weintransport
Verordnung vom 12.01.2012Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche standardisierten Formblätter (Begleitpapier und Transportbescheinigung) bei der Beförderung von Weinprodukten zu verwenden sind, definiert Zuständigkeiten, Meldefristen und Aufbewahrungspflichten.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/12/2012XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche standardisierten Formblätter (Begleitpapier und Transportbescheinigung) bei der Beförderung von Weinprodukten zu verwenden sind, definiert Zuständigkeiten, Meldefristen und Aufbewahrungspflichten.Schwerpunkte
- Für die Mengenkontrolle und EU‑Vorgaben müssen Weinbauerzeugnisse, die in Behältern über 60 l transportiert werden, mit einem Begleitpapier (bei Beginn oder Ende des Transports) bzw. einer Transportbescheinigung (wenn Transport im Bundesgebiet beginnt und endet) versehen sein.
- Für kleinere Mengen (≤ 60 l) reicht ein Rechnung, Lieferschein oder ein anderes kaufmännisches Dokument aus, sofern es die Angaben der EU‑Verordnung enthält.
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