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Winterstreuverordnung – Bewertung von Salz‑ und Splittbeiträgen zu PM10
Verordnung vom 13.04.2012

Zusammenfassung

Die Winterstreuverordnung regelt, wie der Beitrag von Streusalz und Splitt zum Feinstaub (PM10) im Winter ermittelt und aus den Tages‑ bzw. Jahreswerten abgezogen wird.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/13/2012XXIV
Umwelt

Zusammenfassung

Die Winterstreuverordnung regelt, wie der Beitrag von Streusalz und Splitt zum Feinstaub (PM10) im Winter ermittelt und aus den Tages‑ bzw. Jahreswerten abgezogen wird.

Schwerpunkte

  • Der Anteil des Salzbeitrags zum PM10‑Tagesmittelwert muss für jeden betroffenen Tag durch chemische Analyse des Chloridgehalts bestimmt werden.
  • Der Beitrag von Splitt darf nur abgezogen werden, wenn das Verhältnis PM2,5/PM10 ≤ 0,5 beträgt; maximal 50 % der groben PM‑Fraktion können so reduziert werden.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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