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Änderung der Überwachungskostenverordnung (ÜKVO) – Kosten, Begriffe & Inkrafttreten 2012
Verordnung vom 18.04.2012

Zusammenfassung

Die 133. Verordnung von 2012 ändert die Überwachungskostenverordnung: Sie ergänzt den Titel, präzisiert Kosten für Anbieter‑Mitwirkung, ersetzt „Vermittlungsdaten“ durch „Verkehrsdaten“ und führt neue Gebühren für die Ermittlung von Vorrats‑ sowie Stamm‑ und Zugangsdaten ein. Das Inkrafttreten ist auf den 1. April 2012 datiert.
Bundesministerium für Justiz4/18/2012XXIV
Verwaltungsrecht
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die 133. Verordnung von 2012 ändert die Überwachungskostenverordnung: Sie ergänzt den Titel, präzisiert Kosten für Anbieter‑Mitwirkung, ersetzt „Vermittlungsdaten“ durch „Verkehrsdaten“ und führt neue Gebühren für die Ermittlung von Vorrats‑ sowie Stamm‑ und Zugangsdaten ein. Das Inkrafttreten ist auf den 1. April 2012 datiert.

Schwerpunkte

  • Der Titel der Verordnung wird um den Hinweis „der Auskunft über Vorratsdaten“ ergänzt.
  • Die Kostenregelung für die Mitwirkung von Anbietern bei Auskunftserteilungen über Stamm‑, Zugangs‑ und Vorratsdaten wird präzisiert.
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

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6 - Steiermark



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