Änderung der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV 2006) – neue Ausnahmen & Vorgaben
Verordnung vom 26.04.2012Zusammenfassung
Die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr wird 1. Mai 2012 geändert: Sie führt eine Ausnahmeregelung für Teilnehmer ohne technische Ausstattung ein, legt neue Vorgaben für Grund‑ und Firmenbuchverfahren fest und präzisiert den Umgang mit mehreren Dokumenten.Bundesministerium für Justiz4/26/2012XXIV
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr wird 1. Mai 2012 geändert: Sie führt eine Ausnahmeregelung für Teilnehmer ohne technische Ausstattung ein, legt neue Vorgaben für Grund‑ und Firmenbuchverfahren fest und präzisiert den Umgang mit mehreren Dokumenten.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz (1c) erlaubt Teilnehmern, die technische Voraussetzungen nicht erfüllen, dies zu bescheinigen und damit vom elektronischen Rechtsverkehr ausgenommen zu werden.
- In Grundbuch‑ und Firmenbuchverfahren muss eine Verbesserung über einen gesonderten Folgeantrag nach einer definierten Schnittstellenbeschreibung eingebracht werden.
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