Einführung einer elektronischen Grundbuchumschreibung (Migrationsverordnung 2012)
Verordnung vom 30.04.2012Zusammenfassung
Die Migrationsverordnung 2012 verpflichtet ab dem 7. Mai 2012 die elektronische Umschreibung aller Grundbuch‑ und Eisenbahnbuch‑Daten in Österreich.Bundesministerium für Justiz4/30/2012XXIV
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Migrationsverordnung 2012 verpflichtet ab dem 7. Mai 2012 die elektronische Umschreibung aller Grundbuch‑ und Eisenbahnbuch‑Daten in Österreich.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt eine verpflichtende elektronische Umschreibung der Grundbuchdaten für alle Katastralgemeinden und das Eisenbahnbuch ein.
- Die Regelung wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend erlassen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.