Zusammenfassung
Die Verordnung von 30. April 2012 ergänzt die Arbeitsruhegesetz‑Verordnung um Ziffer 17a, die Baustellenkontrollen zur Überprüfung der Einhaltung von BUAG und AVRAG vorsieht.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz4/30/2012XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 30. April 2012 ergänzt die Arbeitsruhegesetz‑Verordnung um Ziffer 17a, die Baustellenkontrollen zur Überprüfung der Einhaltung von BUAG und AVRAG vorsieht.Schwerpunkte
- Ein neuer Ziffer‑Punkt 17a wird eingefügt, der Baustellenkontrollen zur Überprüfung der Einhaltung von BUAG und AVRAG vorsieht.
- Die Kontrollen dienen dem Schutz von Bauarbeitern, indem sichergestellt wird, dass Urlaubs‑ und Abfertigungsansprüche korrekt abgegolten werden.
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