Verordnung zur befristeten Beschäftigung von Ausländer*innen im Sommertourismus (2012)
Verordnung vom 30.04.2012Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 1 400 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Sommertourismus fest, verteilt auf die Bundesländer, und regelt deren maximale Dauer sowie Prioritäten bei der Vergabe.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz4/30/2012XXIV
Arbeitsrecht
Ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 1 400 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Sommertourismus fest, verteilt auf die Bundesländer, und regelt deren maximale Dauer sowie Prioritäten bei der Vergabe.Schwerpunkte
- Ein Gesamtkontingent von 1 400 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Sommertourismus wird festgelegt und auf die Bundesländer verteilt.
- Erteilte Beschäftigungsbewilligungen dürfen höchstens 25 Wochen dauern und müssen spätestens am 31. Oktober 2012 enden.
Dokumente (PDFs)
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