Zusammenfassung
Die 149. Verordnung vom 2. Mai 2012 führt den 42. Nachtrag zum Arzneibuch ein, setzt die neue Fassung des Europäischen Arzneibuchs in Kraft und hebt die alten Monographien auf.Bundesministerium für Gesundheit5/2/2012XXIV
Apotheke
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 149. Verordnung vom 2. Mai 2012 führt den 42. Nachtrag zum Arzneibuch ein, setzt die neue Fassung des Europäischen Arzneibuchs in Kraft und hebt die alten Monographien auf.Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung des ersten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (Nachtrag 7.1) wird in Kraft gesetzt.
- Die bisherigen Monographien und Texte des Europäischen und Österreichischen Arzneibuchs, die durch den Nachtrag 7.1 ersetzt werden, treten außer Kraft.
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