<!--[-->Einführung des 42. Nachtrags zum österreichischen Arzneibuch<!--]-->
Einführung des 42. Nachtrags zum österreichischen Arzneibuch
Verordnung vom 02.05.2012

Zusammenfassung

Die 149. Verordnung vom 2. Mai 2012 führt den 42. Nachtrag zum Arzneibuch ein, setzt die neue Fassung des Europäischen Arzneibuchs in Kraft und hebt die alten Monographien auf.
Bundesministerium für Gesundheit5/2/2012XXIV
Apotheke
Gesundheit

Zusammenfassung

Die 149. Verordnung vom 2. Mai 2012 führt den 42. Nachtrag zum Arzneibuch ein, setzt die neue Fassung des Europäischen Arzneibuchs in Kraft und hebt die alten Monographien auf.

Schwerpunkte

  • Die deutschsprachige Fassung des ersten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (Nachtrag 7.1) wird in Kraft gesetzt.
  • Die bisherigen Monographien und Texte des Europäischen und Österreichischen Arzneibuchs, die durch den Nachtrag 7.1 ersetzt werden, treten außer Kraft.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Stöger Alois, diplômé © Parlamentsdirektion

Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.