Änderung der Arbeitsruhegesetz‑Verordnung – Aktualisierung von Fachverweisen und Einführung von Ziffer 10a für Gruppenpraxen Verordnung vom 1/16/2012
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/16/2012XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2012 aktualisiert die Verweise im Arbeitsruhegesetz und führt eine neue Regelung (Ziffer 10a) ein, die Gruppenpraxen von Ärzten und Zahnärzten definiert.Schwerpunkte
- Die Verordnung ersetzt die alten Zitate des Ärztegesetzes 1984 und des Dentistengesetzes 1949 durch die aktuellen Versionen von 1998 bzw. 2005.
- Eine neue Ziffer 10a wird eingefügt, die Gruppenpraxen von Ärzten, Zahnärzten und Dentisten definiert und festlegt, dass notwendige betriebliche Tätigkeiten von der Wochenend‑ bzw. Feiertagsruhe ausgenommen sind.
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