Änderung der Arbeitsruhegesetz‑Verordnung – Aktualisierung von Fachverweisen und Einführung von Ziffer 10a für Gruppenpraxen
Verordnung vom 16.01.2012Zusammenfassung
Die Verordnung von 2012 aktualisiert die Verweise im Arbeitsruhegesetz und führt eine neue Regelung (Ziffer 10a) ein, die Gruppenpraxen von Ärzten und Zahnärzten definiert.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/16/2012XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2012 aktualisiert die Verweise im Arbeitsruhegesetz und führt eine neue Regelung (Ziffer 10a) ein, die Gruppenpraxen von Ärzten und Zahnärzten definiert.Schwerpunkte
- Die Verordnung ersetzt die alten Zitate des Ärztegesetzes 1984 und des Dentistengesetzes 1949 durch die aktuellen Versionen von 1998 bzw. 2005.
- Eine neue Ziffer 10a wird eingefügt, die Gruppenpraxen von Ärzten, Zahnärzten und Dentisten definiert und festlegt, dass notwendige betriebliche Tätigkeiten von der Wochenend‑ bzw. Feiertagsruhe ausgenommen sind.
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