Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (Mai 2012)
Verordnung vom 03.05.2012Zusammenfassung
Die Verordnung vom 3. Mai 2012 legt für den Monat Mai 2012 für zahlreiche ausländische Dienstorte unterschiedliche Hundertsätze fest, die zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage für Bundesbeamte und Vertragsbedienstete dienen.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten5/3/2012XXIV
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 3. Mai 2012 legt für den Monat Mai 2012 für zahlreiche ausländische Dienstorte unterschiedliche Hundertsätze fest, die zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage für Bundesbeamte und Vertragsbedienstete dienen.Schwerpunkte
- Für den Dienstort Tokio wird ein Hundertsatz von 63 festgesetzt – die höchste Zulage in dieser Verordnung.
- Für Städte mit hohen Lebenshaltungskosten wie Genf (48), Zürich (51) und Moskau (46) wird eine besonders hohe Zulage von über 40 Hundertsätzen gewährt.
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