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Einrichtung nationaler Register für EMAS‑gleichwertige Umweltmanagementsysteme
Verordnung vom 04.05.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung richtet ein nationales Register für Unternehmen ein, die ein Umweltmanagementsystem nach EMAS‑Standard oder vergleichbare Zertifikate besitzen. Sie legt fest, wer registrierungspflichtig ist, welche Unterlagen eingereicht werden müssen und wie das Register geführt wird.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/4/2012XXIV
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung richtet ein nationales Register für Unternehmen ein, die ein Umweltmanagementsystem nach EMAS‑Standard oder vergleichbare Zertifikate besitzen. Sie legt fest, wer registrierungspflichtig ist, welche Unterlagen eingereicht werden müssen und wie das Register geführt wird.

Schwerpunkte

  • Ziel der Verordnung ist die Errichtung von nationalen Registern für Unternehmen, die ein EMAS‑gleichwertiges Umweltmanagementsystem betreiben.
  • Die Verordnung definiert drei Gruppen von Organisationen: Entsorgungsfachbetriebe, Responsible‑Care‑Betriebe und ISO‑14001‑Betriebe.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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