Erweiterte Kontrollen und Kennzeichnungsvorschriften für Fleisch (Verordnung 2012)
Verordnung vom 09.05.2012Zusammenfassung
Die Verordnung von 2012 ergänzt die Fleischuntersuchungsverordnung 2006. Sie führt neue Aufzeichnungs‑ und Melderegeln ein, regelt das Kennzeichnen von Trichinen‑Proben, verschärft Salmonellen‑Kontrollen bei Geflügel und legt neue Kennzeichen für genusstaugliches sowie identifiziertes Fleisch fest.Bundesministerium für Gesundheit5/9/2012XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2012 ergänzt die Fleischuntersuchungsverordnung 2006. Sie führt neue Aufzeichnungs‑ und Melderegeln ein, regelt das Kennzeichnen von Trichinen‑Proben, verschärft Salmonellen‑Kontrollen bei Geflügel und legt neue Kennzeichen für genusstaugliches sowie identifiziertes Fleisch fest.Schwerpunkte
- Die Pflicht zur Aufzeichnung und Meldung wird auf alle nicht im Register erfassten Kontrollen ausgeweitet.
- Für Proben, die auf Trichinen untersucht werden, ist ein Kennzeichen nach EU‑Verordnung 882/2004 vorzusehen und der Transport zu einem benannten Labor zu regeln.
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