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Mutterkuh‑ und Milchkuh‑Zusatzprämien‑Verordnung 2011
Verordnung vom 11.05.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2012 legt fest, dass Landwirte im Jahr 2011 für jede geförderte Mutterkuh bzw. Kalbin 30 € erhalten und eine einmalige Beihilfe von 1 666 666 € für die Milchkuhprämie bereitsteht.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/11/2012XXIV
Umwelt
Finanzwesen
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2012 legt fest, dass Landwirte im Jahr 2011 für jede geförderte Mutterkuh bzw. Kalbin 30 € erhalten und eine einmalige Beihilfe von 1 666 666 € für die Milchkuhprämie bereitsteht.

Schwerpunkte

  • Landwirte erhalten für jede im Jahr 2011 geförderte Mutterkuh oder Kalbin eine zusätzliche Prämie von 30 €.
  • Wenn die Gesamtausgaben 6 141 000 € überschreiten, wird die Prämie pro Kuh anteilig gekürzt.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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