Zusammenfassung
Die Verordnung von 2012 legt fest, dass Landwirte im Jahr 2011 für jede geförderte Mutterkuh bzw. Kalbin 30 € erhalten und eine einmalige Beihilfe von 1 666 666 € für die Milchkuhprämie bereitsteht.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/11/2012XXIV
Umwelt
Finanzwesen
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2012 legt fest, dass Landwirte im Jahr 2011 für jede geförderte Mutterkuh bzw. Kalbin 30 € erhalten und eine einmalige Beihilfe von 1 666 666 € für die Milchkuhprämie bereitsteht.Schwerpunkte
- Landwirte erhalten für jede im Jahr 2011 geförderte Mutterkuh oder Kalbin eine zusätzliche Prämie von 30 €.
- Wenn die Gesamtausgaben 6 141 000 € überschreiten, wird die Prämie pro Kuh anteilig gekürzt.
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