Übertragung von Aufgaben des BHG 2013 auf das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen
Verordnung vom 18.05.2012Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt die in § 7 Abs. 2 BHG 2013 genannten Aufgaben an das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen, das damit zur haushaltsführenden Stelle wird. Sie tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft und gilt für die Haushaltsplanung 2013‑2016.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/18/2012XXIV
Finanzwesen
Öffentliche Verwaltung
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Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt die in § 7 Abs. 2 BHG 2013 genannten Aufgaben an das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen, das damit zur haushaltsführenden Stelle wird. Sie tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft und gilt für die Haushaltsplanung 2013‑2016.Schwerpunkte
- Die in § 7 Abs. 2 BHG 2013 genannten Aufgaben werden an die Amtsleiterin bzw. den Amtsleiter des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen übertragen.
- Damit wird das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen zur haushaltsführenden Stelle nach § 7 Abs. 1 Z 2 BHG 2013.
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