Veranschlagungsverordnung 2012 – Ergänzende Regeln für den Bundeshaushalt 2013
Verordnung vom 18.05.2012Zusammenfassung
Die Verordnung regelt ergänzend das Bundeshaushaltsgesetz 2013 und legt fest, wie Einnahmen, Ausgaben und spezielle Kosten im Bundesvoranschlag zu veranschlagen sind.Bundesministerium für Finanzen5/18/2012XXIV
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt ergänzend das Bundeshaushaltsgesetz 2013 und legt fest, wie Einnahmen, Ausgaben und spezielle Kosten im Bundesvoranschlag zu veranschlagen sind.Schwerpunkte
- Die Verordnung ergänzt das Bundeshaushaltsgesetz 2013 um klare Regelungen zur Aufstellung des Bundesvoranschlagsentwurfs.
- Der Entwurf wird in Global‑ und Detailbudgets gegliedert; Einnahmen und Ausgaben werden separat und vollständig (brutto) im jeweiligen Detailbudget erfasst.
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