Aufhebung der Pauschalierung von Aufwandsentschädigungen für wissenschaftliches Personal
Verordnung vom 23.05.2012Zusammenfassung
Die Verordnung von 2012 hebt die pauschale Aufwandsentschädigung für Beamte und Vertragsbedienstete in der Wissenschaft, die seit 1988 galt, auf; bestehende Pauschalen gelten bis zu einer Neubewertung, und das Inkrafttreten ist am 1. Juni 2012.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung5/23/2012XXIV
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2012 hebt die pauschale Aufwandsentschädigung für Beamte und Vertragsbedienstete in der Wissenschaft, die seit 1988 galt, auf; bestehende Pauschalen gelten bis zu einer Neubewertung, und das Inkrafttreten ist am 1. Juni 2012.Schwerpunkte
- Die Verordnung hebt die Verordnung von 1988 über die Pauschalierung der Aufwandsentschädigung für Beamte und Vertragsbedienstete in wissenschaftlicher Verwendung an Universitäten, Hochschulen und Forschungsanstalten auf.
- Bisher erteilte Pauschalbeträge bleiben bis zu einer Neubewertung nach § 15 Abs. 6 Gehaltsgesetz gültig.
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