<!--[-->Aufhebung der Pauschalierung von Aufwandsentschädigungen für wissenschaftliches Personal<!--]-->
Aufhebung der Pauschalierung von Aufwandsentschädigungen für wissenschaftliches Personal
Verordnung vom 23.05.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2012 hebt die pauschale Aufwandsentschädigung für Beamte und Vertragsbedienstete in der Wissenschaft, die seit 1988 galt, auf; bestehende Pauschalen gelten bis zu einer Neubewertung, und das Inkrafttreten ist am 1. Juni 2012.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung5/23/2012XXIV
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2012 hebt die pauschale Aufwandsentschädigung für Beamte und Vertragsbedienstete in der Wissenschaft, die seit 1988 galt, auf; bestehende Pauschalen gelten bis zu einer Neubewertung, und das Inkrafttreten ist am 1. Juni 2012.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung hebt die Verordnung von 1988 über die Pauschalierung der Aufwandsentschädigung für Beamte und Vertragsbedienstete in wissenschaftlicher Verwendung an Universitäten, Hochschulen und Forschungsanstalten auf.
  • Bisher erteilte Pauschalbeträge bleiben bis zu einer Neubewertung nach § 15 Abs. 6 Gehaltsgesetz gültig.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Töchterle Karlheinz, Dr. © Parlamentsdirektion

Töchterle Karlheinz, Dr.

ÖVP


7 - Tirol



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.