Section‑Control‑Messstreckenverordnung Ybbs für die A 1 West (km 101,85–107,62)
Verordnung vom 25.05.2012Zusammenfassung
Die Verordnung richtet auf einem Abschnitt der A 1 West‑Autobahn zwischen den Kilometern 101,85 und 107,62 eine technische Geschwindigkeitsmessung ein. Beginn und Ende des Messabschnitts sind öffentlich anzukündigen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/25/2012XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung richtet auf einem Abschnitt der A 1 West‑Autobahn zwischen den Kilometern 101,85 und 107,62 eine technische Geschwindigkeitsmessung ein. Beginn und Ende des Messabschnitts sind öffentlich anzukündigen.Schwerpunkte
- Ein Abschnitt der A 1 West‑Autobahn zwischen km 101,85 und km 107,62 wird für die kontinuierliche Geschwindigkeitsmessung ausgewählt.
- Die Messung erfolgt mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, die die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit über den gesamten Abschnitt erfasst.
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