Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/23/2012XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die AVO Verkehr 2011 verlangt von allen Verkehrs‑ und Baugenehmigungen den Nachweis des Arbeitnehmerschutzes, etwa durch Sicherheitsnachweise, Personalbestellungen und Dokumentationen.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Genehmigungsverfahren im Eisenbahn‑, Seilbahn‑ und Schifffahrtsrecht sowie für Umwelt‑ und Bauverfahren.
- Bei jeder Verkehrsgenehmigung muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes bereits erfüllt sind.
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