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Arbeitnehmerschutz‑Verordnung für das Verkehrswesen (2011) Verordnung vom 1/23/2012
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/23/2012XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die AVO Verkehr 2011 verlangt von allen Verkehrs‑ und Baugenehmigungen den Nachweis des Arbeitnehmerschutzes, etwa durch Sicherheitsnachweise, Personalbestellungen und Dokumentationen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Genehmigungsverfahren im Eisenbahn‑, Seilbahn‑ und Schifffahrtsrecht sowie für Umwelt‑ und Bauverfahren.
  • Bei jeder Verkehrsgenehmigung muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes bereits erfüllt sind.
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Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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