Zusammenfassung
Die Ehrengeschenke‑Verordnung regelt, dass Einnahmen aus dem Verkauf von Ehrengeschenken, die Bediensteten des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung übergeben wurden, nach Anhörung des Personalvertretungsorgans zur finanziellen Unterstützung von Mitarbeitenden in Notlagen verwendet werden. Inkrafttreten ist der 1. Juni 2012.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung5/25/2012XXIV
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Ehrengeschenke‑Verordnung regelt, dass Einnahmen aus dem Verkauf von Ehrengeschenken, die Bediensteten des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung übergeben wurden, nach Anhörung des Personalvertretungsorgans zur finanziellen Unterstützung von Mitarbeitenden in Notlagen verwendet werden. Inkrafttreten ist der 1. Juni 2012.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf das Beamten‑Dienstrechtsgesetz und das Vertragsbedienstetengesetz als gesetzliche Grundlage.
- Erlöse aus dem Verkauf von Ehrengeschenken sollen nach Anhörung des Personalvertretungsorgans zur Linderung von Notlagen verwendet werden.
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