<!--[-->Änderung der Beikostverordnung – neue Pestizid‑Grenzwerte für Babynahrung<!--]-->
Änderung der Beikostverordnung – neue Pestizid‑Grenzwerte für Babynahrung
Verordnung vom 30.05.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung von 30. Mai 2012 aktualisiert die Beikostverordnung und führt strengere Pestizid‑Grenzwerte für Säuglings‑ und Kleinkindnahrung ein, ergänzt um zwei neue Anhänge mit Listen verbotener Stoffe und konkreter Höchstgehalte.
Bundesministerium für Gesundheit5/30/2012XXIV
Umwelt
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung von 30. Mai 2012 aktualisiert die Beikostverordnung und führt strengere Pestizid‑Grenzwerte für Säuglings‑ und Kleinkindnahrung ein, ergänzt um zwei neue Anhänge mit Listen verbotener Stoffe und konkreter Höchstgehalte.

Schwerpunkte

  • Der bisherige § 4 wird in § 5 umbenannt, während der alte § 5 vollständig entfällt – damit wird die Gliederung der Beikostverordnung neu strukturiert.
  • Neue §§ 6 und 7 werden eingefügt. Sie legen fest, dass Pestizidrückstände in Beikostprodukten 0,003 mg/kg nicht überschreiten dürfen (für Stoffe aus Anhang VII) und allgemein höchstens 0,01 mg/kg betragen dürfen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Stöger Alois, diplômé © Parlamentsdirektion

Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.