Zusammenfassung
Die Verordnung von 30. Mai 2012 aktualisiert die Beikostverordnung und führt strengere Pestizid‑Grenzwerte für Säuglings‑ und Kleinkindnahrung ein, ergänzt um zwei neue Anhänge mit Listen verbotener Stoffe und konkreter Höchstgehalte.Bundesministerium für Gesundheit5/30/2012XXIV
Umwelt
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung von 30. Mai 2012 aktualisiert die Beikostverordnung und führt strengere Pestizid‑Grenzwerte für Säuglings‑ und Kleinkindnahrung ein, ergänzt um zwei neue Anhänge mit Listen verbotener Stoffe und konkreter Höchstgehalte.Schwerpunkte
- Der bisherige § 4 wird in § 5 umbenannt, während der alte § 5 vollständig entfällt – damit wird die Gliederung der Beikostverordnung neu strukturiert.
- Neue §§ 6 und 7 werden eingefügt. Sie legen fest, dass Pestizidrückstände in Beikostprodukten 0,003 mg/kg nicht überschreiten dürfen (für Stoffe aus Anhang VII) und allgemein höchstens 0,01 mg/kg betragen dürfen.
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