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3. Kontenplanverordnung – Anpassung des Kontenplans für 2011/12 Verordnung vom 1/23/2012
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Bundesministerium für Finanzen1/23/2012XXIV
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Die 3. Kontenplanverordnung von 2012 passt den staatlichen Kontenplan an das Bundesfinanzgesetz 2011 an, legt ein Enddatum am 31. Dezember 2012 fest und erweitert die Kontenklassifizierung um zahlreiche neue Positionen.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz (Abs. 2) im § 1 legt fest, dass der in der Anlage beigefügte Kontenplan erstmals für das Bundesfinanzgesetz 2011 anzuwenden ist.
  • Ein neuer § 2 bestimmt, dass die Verordnung am 31. Dezember 2012 endet und danach nur noch für den Bundesrechnungsabschluss 2012 gilt.
Dokumente (PDFs)
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

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