<!--[-->Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen (Juni 2012)<!--]-->
Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen (Juni 2012)
Verordnung vom 05.06.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Juni 2012 die prozentualen Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbedienstete berechnet wird.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten6/5/2012XXIV
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Juni 2012 die prozentualen Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbedienstete berechnet wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für den Monat Juni 2012 die Hundertsätze fest, die Grundlage für die Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage sind.
  • Die Befugnis zur Festsetzung der Hundertsätze ergibt sich aus § 21b Abs. 2‑3 des Gehaltsgesetzes.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Spindelegger Michael, Dr. © Parlamentsdirektion

Spindelegger Michael, Dr.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.