Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Juni 2012 die prozentualen Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbedienstete berechnet wird.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten6/5/2012XXIV
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Juni 2012 die prozentualen Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbedienstete berechnet wird.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für den Monat Juni 2012 die Hundertsätze fest, die Grundlage für die Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage sind.
- Die Befugnis zur Festsetzung der Hundertsätze ergibt sich aus § 21b Abs. 2‑3 des Gehaltsgesetzes.
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