Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Fahrverbot für schwere Lkw im Karawankentunnel an Freitagen und Samstagen bis zum 3. September 2011 fest, mit zahlreichen Ausnahmen für bestimmte Güter und Notdienste.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/11/2012XXIV
Umwelt
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Fahrverbot für schwere Lkw im Karawankentunnel an Freitagen und Samstagen bis zum 3. September 2011 fest, mit zahlreichen Ausnahmen für bestimmte Güter und Notdienste.Schwerpunkte
- Ein temporäres Fahrverbot für schwere Lkw (über 7,5 t) gilt an allen Freitagen und Samstagen von Freitag, 22 Uhr bis Samstag, 15 Uhr.
- Ausnahmen vom Verbot umfassen den Transport zu Flughäfen, Militärflugplätzen und im kombinierten Verkehr innerhalb eines 65‑km‑Umkreises um festgelegte Be‑ und Entladebahnhöfe.
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