Einrechnung von Nebenleistungen in die Lehrverpflichtung an land‑ und forstwirtschaftlichen Bundeslehranstalten
Verordnung vom 12.06.2012Zusammenfassung
Die Verordnung von 2012 legt fest, wie verschiedene Nebenaufgaben – etwa Leitung von mehrtägigen Veranstaltungen, Arbeit in Lehrbetrieben oder Betreuung von IT‑Arbeitsplätzen – in die wöchentliche Lehrverpflichtung von Lehrpersonen an land- und forstwirtschaftlichen Bundeslehranstalten eingerechnet werden. Sie definiert konkrete Stundenwerte und Werteinheiten für jede Tätigkeit und hebt damit eine ältere Regelung auf.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/12/2012XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2012 legt fest, wie verschiedene Nebenaufgaben – etwa Leitung von mehrtägigen Veranstaltungen, Arbeit in Lehrbetrieben oder Betreuung von IT‑Arbeitsplätzen – in die wöchentliche Lehrverpflichtung von Lehrpersonen an land- und forstwirtschaftlichen Bundeslehranstalten eingerechnet werden. Sie definiert konkrete Stundenwerte und Werteinheiten für jede Tätigkeit und hebt damit eine ältere Regelung auf.Schwerpunkte
- Leitung einer mehrtägigen Schulveranstaltung (mindestens vier Tage) wird mit 4,33 Stunden pro Woche in die Lehrverpflichtung eingerechnet.
- Arbeit an angeschlossenen Lehrbetrieben, Forstbetrieben, Kellereien usw. wird für je zwei geleistete Stunden als eine Werteinheit in die Lehrverpflichtung umgerechnet.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.