Zusammenfassung
Die Verordnung verbietet am Karawankentunnel an allen Samstagen von 23. Juni bis 1. September 2012 das Befahren mit LKWs über 7,5 t zwischen 05:00 Uhr und 12:00 Uhr, wobei zahlreiche Ausnahmen (z. B. für Lebensmittel, Notfallfahrten) gelten.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/12/2012XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung verbietet am Karawankentunnel an allen Samstagen von 23. Juni bis 1. September 2012 das Befahren mit LKWs über 7,5 t zwischen 05:00 Uhr und 12:00 Uhr, wobei zahlreiche Ausnahmen (z. B. für Lebensmittel, Notfallfahrten) gelten.Schwerpunkte
- Ein Fahrverbot für LKWs über 7,5 t gilt an allen Samstagen zwischen 05:00 Uhr und 12:00 Uhr im Karawankentunnel vom 23. Juni bis zum 1. September 2012.
- Ausgenommen sind Fahrten, die ausschließlich der Beförderung zu Flughäfen, Militärflugplätzen oder im Rahmen des Kombinierten Verkehrs innerhalb eines 65‑km‑Radius um festgelegte Be‑ und Entladehäfen dienen.
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