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Fahrverbot für schwere LKWs im Karawankentunnel 2012
Verordnung vom 12.06.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung verbietet am Karawankentunnel an allen Samstagen von 23. Juni bis 1. September 2012 das Befahren mit LKWs über 7,5 t zwischen 05:00 Uhr und 12:00 Uhr, wobei zahlreiche Ausnahmen (z. B. für Lebensmittel, Notfallfahrten) gelten.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/12/2012XXIV
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung verbietet am Karawankentunnel an allen Samstagen von 23. Juni bis 1. September 2012 das Befahren mit LKWs über 7,5 t zwischen 05:00 Uhr und 12:00 Uhr, wobei zahlreiche Ausnahmen (z. B. für Lebensmittel, Notfallfahrten) gelten.

Schwerpunkte

  • Ein Fahrverbot für LKWs über 7,5 t gilt an allen Samstagen zwischen 05:00 Uhr und 12:00 Uhr im Karawankentunnel vom 23. Juni bis zum 1. September 2012.
  • Ausgenommen sind Fahrten, die ausschließlich der Beförderung zu Flughäfen, Militärflugplätzen oder im Rahmen des Kombinierten Verkehrs innerhalb eines 65‑km‑Radius um festgelegte Be‑ und Entladehäfen dienen.
Dokumente (PDFs)
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Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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