Zusammenfassung
Die Registerstellenverordnung 2012 beauftragt die Umweltbundesamt GmbH mit der technischen Durchführung des nationalen Emissionshandelsregisters. Die Regelung tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft und ersetzt die frühere Verordnung von 2004.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/15/2012XXIV
Umwelt
Zusammenfassung
Die Registerstellenverordnung 2012 beauftragt die Umweltbundesamt GmbH mit der technischen Durchführung des nationalen Emissionshandelsregisters. Die Regelung tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft und ersetzt die frühere Verordnung von 2004.Schwerpunkte
- Die Umweltbundesamt GmbH wird mit der technischen Durchführung des Emissionshandelsregisters betraut.
- Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft und löst die frühere Registerstellenverordnung von 2004 ab.
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