Änderung des Fristdatums in der Betreuungseinrichtungen‑Betretungsverordnung 2005
Verordnung vom 22.06.2012Zusammenfassung
Die Verordnung 213/2012 ändert das Datum in § 3 Abs. 2 der Betreuungseinrichtungen‑Betretungsverordnung 2005 von 30. Juni 2012 auf 31. Dezember 2012.Bundesministerium für Inneres6/22/2012XXIV
Grundversorgung
Verwaltungsrecht
Betreuungseinrichtungen-Betretungsverordnung
Zusammenfassung
Die Verordnung 213/2012 ändert das Datum in § 3 Abs. 2 der Betreuungseinrichtungen‑Betretungsverordnung 2005 von 30. Juni 2012 auf 31. Dezember 2012.Schwerpunkte
- Das Datum in § 3 Abs. 2 wird von „30. Juni 2012“ auf „31. Dezember 2012“ geändert.
- Durch die neue Formulierung wird ein späterer Stichtag festgelegt, der den Geltungszeitraum der betreffenden Bestimmung verlängert.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.