<!--[-->Änderung des Fristdatums in der Betreuungseinrichtungen‑Betretungsverordnung 2005<!--]-->
Änderung des Fristdatums in der Betreuungseinrichtungen‑Betretungsverordnung 2005
Verordnung vom 22.06.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung 213/2012 ändert das Datum in § 3 Abs. 2 der Betreuungseinrichtungen‑Betretungsverordnung 2005 von 30. Juni 2012 auf 31. Dezember 2012.
Bundesministerium für Inneres6/22/2012XXIV
Grundversorgung
Verwaltungsrecht
Betreuungseinrichtungen-Betretungsverordnung

Zusammenfassung

Die Verordnung 213/2012 ändert das Datum in § 3 Abs. 2 der Betreuungseinrichtungen‑Betretungsverordnung 2005 von 30. Juni 2012 auf 31. Dezember 2012.

Schwerpunkte

  • Das Datum in § 3 Abs. 2 wird von „30. Juni 2012“ auf „31. Dezember 2012“ geändert.
  • Durch die neue Formulierung wird ein späterer Stichtag festgelegt, der den Geltungszeitraum der betreffenden Bestimmung verlängert.
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Mikl-Leitner Johanna, Mag. - 62

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