Änderungen der Arbeitsschutz‑Verordnungen für Bühne, Eisenbahn, Schifffahrt und Wasserstraßen
Verordnung vom 25.06.2012Zusammenfassung
Die Verordnung 215/2012 von 2012 passt mehrere Arbeitsschutz‑Vorschriften an. Sie entfernt veraltete Formulierungen, fügt neue Absätze ein und erweitert den Geltungsbereich für Bühnen‑, Eisenbahn‑, Schifffahrts‑ und Wasserstraßen‑Arbeiten. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2012.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/25/2012XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 215/2012 von 2012 passt mehrere Arbeitsschutz‑Vorschriften an. Sie entfernt veraltete Formulierungen, fügt neue Absätze ein und erweitert den Geltungsbereich für Bühnen‑, Eisenbahn‑, Schifffahrts‑ und Wasserstraßen‑Arbeiten. Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2012.Schwerpunkte
- In der Bühnen‑FK‑V und der FK‑V wird die Wortfolge „unterliegt die Ausbildungseinrichtung … der Verkehrs‑Arbeitsinspektion, an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie“ aus mehreren Absätzen entfernt, um die Zuständigkeit zu vereinfachen.
- Ein neuer Absatz (7) wird zu § 10 der Bühnen‑FK‑V hinzugefügt, der das Inkrafttreten der geänderten Fassung zum 1. Juli 2012 festlegt.
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