Zusammenfassung
Die Verordnung über Dienstausweise wird geändert, sodass auf der Vorderseite die Funktionsbezeichnung und/oder eine bestimmte Befugnis angegeben werden können.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/27/2012XXIV
Verwaltungsrecht
Identitätsnachweis
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung über Dienstausweise wird geändert, sodass auf der Vorderseite die Funktionsbezeichnung und/oder eine bestimmte Befugnis angegeben werden können.Schwerpunkte
- Die Verordnung wird dahingehend geändert, dass auf der Vorderseite des Dienstausweises die Funktionsbezeichnung und/oder eine bestimmte Befugnis angegeben werden können.
- Die Änderung erfolgt auf Basis von § 60 Abs. 3 des Beamten‑Dienstrechtsgesetzes und § 23 des Vertragsbedienstetengesetzes.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.