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Grundbeträge im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst (2012)
Verordnung vom 24.01.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Grundbeträge für alle Dienstgrade im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst fest, die ab dem 1. Februar 2012 gelten und ersetzt die frühere Regelung von 2011.
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport1/24/2012XXIV
Verteidigung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Grundbeträge für alle Dienstgrade im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst fest, die ab dem 1. Februar 2012 gelten und ersetzt die frühere Regelung von 2011.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für jeden Dienstgrad einen festen Grundbetrag fest, der im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst zu zahlen ist.
  • Die festgelegten Beträge gelten ab dem 1. Februar 2012.
Dokumente (PDFs)
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Darabos Norbert, Mag.

SPÖ


1B - Burgenland Süd



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