Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport1/24/2012XXIV
Verteidigung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Grundbeträge für alle Dienstgrade im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst fest, die ab dem 1. Februar 2012 gelten und ersetzt die frühere Regelung von 2011.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für jeden Dienstgrad einen festen Grundbetrag fest, der im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst zu zahlen ist.
- Die festgelegten Beträge gelten ab dem 1. Februar 2012.
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