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Grundbeträge im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst (2012) Verordnung vom 1/24/2012
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Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport1/24/2012XXIV
Verteidigung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Grundbeträge für alle Dienstgrade im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst fest, die ab dem 1. Februar 2012 gelten und ersetzt die frühere Regelung von 2011.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für jeden Dienstgrad einen festen Grundbetrag fest, der im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst zu zahlen ist.
  • Die festgelegten Beträge gelten ab dem 1. Februar 2012.
Dokumente (PDFs)
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Darabos Norbert, Mag.

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