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Mindestlohntarif für angestellte Tierärzte (2012)
Verordnung vom 28.06.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit 1. Juli 2012 den Mindestlohntarif für angestellte Tierärztinnen und Tierärzte in Österreich fest, inklusive Grundgehalt, Zulagen und Sonderzahlungen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/28/2012XXIV
Gesundheit
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit 1. Juli 2012 den Mindestlohntarif für angestellte Tierärztinnen und Tierärzte in Österreich fest, inklusive Grundgehalt, Zulagen und Sonderzahlungen.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für alle in Österreich beschäftigten Tierärztinnen und Tierärzte.
  • Das Grundgehalt beträgt 2 050 € pro Monat in den ersten beiden Berufsjahren, ab dem dritten Jahr 2 300 €, im ersten Halbjahr 1 900 €.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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