Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit 1. Juli 2012 den Mindestlohntarif für angestellte Tierärztinnen und Tierärzte in Österreich fest, inklusive Grundgehalt, Zulagen und Sonderzahlungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/28/2012XXIV
Gesundheit
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit 1. Juli 2012 den Mindestlohntarif für angestellte Tierärztinnen und Tierärzte in Österreich fest, inklusive Grundgehalt, Zulagen und Sonderzahlungen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle in Österreich beschäftigten Tierärztinnen und Tierärzte.
- Das Grundgehalt beträgt 2 050 € pro Monat in den ersten beiden Berufsjahren, ab dem dritten Jahr 2 300 €, im ersten Halbjahr 1 900 €.
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