Heimarbeitstarif für Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren & Verpacken (2012)
Verordnung vom 02.07.2012Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren fest. Sie definiert Geltungsbereich, Lohnberechnung nach einem Kollektivvertrag, einen 10 %‑Zuschlag sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse. Der Tarif gilt ab dem 1. April 2012.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/2/2012XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren fest. Sie definiert Geltungsbereich, Lohnberechnung nach einem Kollektivvertrag, einen 10 %‑Zuschlag sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse. Der Tarif gilt ab dem 1. April 2012.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und deckt alle Auftraggeber/innen ab, die Heimarbeiter/innen für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren einsetzen.
- Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag des Papier verarbeitenden Gewerbes vom 26. März 2012 berechnet, wobei ein Stundenlohn von 6,62 € zugrunde gelegt wird.
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