Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Spielwaren fest: Stundenlohn 7,27 €, 10 % Zuschlag, gültig in ganz Österreich ab 1. Mai 2012.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/2/2012XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Spielwaren fest: Stundenlohn 7,27 €, 10 % Zuschlag, gültig in ganz Österreich ab 1. Mai 2012.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet Österreich für die Herstellung und Bearbeitung von Spielwaren, sofern diese nicht bereits durch andere Tarifverträge abgedeckt sind.
- Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 7,27 € berechnet.
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