Finanzielle Ansprüche der Bundeswehr‑Anspruchsberechtigten (BGBl. II Nr. 23/2012)
Verordnung vom 25.01.2012Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Februar 2012 detaillierte finanzielle Leistungen für österreichische Soldaten fest, darunter Grundgehalt, Dienstgradzulagen und verschiedene Prämien.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport1/25/2012XXIV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Februar 2012 detaillierte finanzielle Leistungen für österreichische Soldaten fest, darunter Grundgehalt, Dienstgradzulagen und verschiedene Prämien.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt einen einheitlichen Bezugsansatz von 2 341,70 € fest.
- Monatsgeld wird differenziert nach § 3 Abs. 1 (198,11 €) und § 3 Abs. 2 (455,93 €).
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