<!--[-->Heimarbeitstarif für Kunststoffherstellung und -bearbeitung<!--]-->
Heimarbeitstarif für Kunststoffherstellung und -bearbeitung
Verordnung vom 02.07.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für Heimarbeiter/innen fest, die Kunststoffwaren herstellen oder bearbeiten. Sie bestimmt Stückentgelte, einen zusätzlichen 10‑%‑Zuschlag sowie Urlaub- und Weihnachtsbonus und tritt am 1. Mai 2012 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/2/2012XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für Heimarbeiter/innen fest, die Kunststoffwaren herstellen oder bearbeiten. Sie bestimmt Stückentgelte, einen zusätzlichen 10‑%‑Zuschlag sowie Urlaub- und Weihnachtsbonus und tritt am 1. Mai 2012 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und deckt die Herstellung sowie Bearbeitung von Kunststoffwaren ab, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge geregelt sind.
  • Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag für das kunststoffverarbeitende Gewerbe berechnet, wobei ein Stundenlohn von 7,53 € zugrunde liegt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.