Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für Heimarbeiter/innen fest, die Kunststoffwaren herstellen oder bearbeiten. Sie bestimmt Stückentgelte, einen zusätzlichen 10‑%‑Zuschlag sowie Urlaub- und Weihnachtsbonus und tritt am 1. Mai 2012 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/2/2012XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für Heimarbeiter/innen fest, die Kunststoffwaren herstellen oder bearbeiten. Sie bestimmt Stückentgelte, einen zusätzlichen 10‑%‑Zuschlag sowie Urlaub- und Weihnachtsbonus und tritt am 1. Mai 2012 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und deckt die Herstellung sowie Bearbeitung von Kunststoffwaren ab, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge geregelt sind.
- Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag für das kunststoffverarbeitende Gewerbe berechnet, wobei ein Stundenlohn von 7,53 € zugrunde liegt.
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